Herr Tanner hat für seinen Sohn eine Hose gekauft. Zu Hause hat der Sohn gesagt: „Die ist zu eng, ich trage sie nicht.“
Zum Glück hat Herr Tanner den Beleg behalten. Auf dem Beleg steht, dass man Kleider zwei Wochen umtauschen darf.
Am Samstag ist er in den Laden gegangen. Die Verkäuferin hat gefragt, ob er Geld zurück oder eine andere Grösse möchte.
Die grössere Hose war nicht mehr da. Darum hat Herr Tanner eine Gutschrift bekommen, gültig ein Jahr lang.
Sein Sohn hat später mit der Gutschrift selber ein T-Shirt gewählt. So war am Ende doch niemand unzufrieden.