Wer heute einen defekten Toaster, einen Staubsauger mit Wackelkontakt oder ein Smartphone mit gesprungenem Display reparieren lassen möchte, sieht sich häufig mit einer ernüchternden Rechnung konfrontiert: Die Reparatur kostet beinahe so viel wie ein Neugerät, zumal der Fachhandel seine Arbeitsstunden zu Schweizer Löhnen verrechnen muss. Kein Wunder also, dass die meisten Konsumentinnen und Konsumenten zum Neukauf neigen. Dass das Wegwerfen ökonomisch rational erscheint, obwohl es ökologisch unsinnig ist, gehört zu den grossen Widersprüchen unserer Konsumgesellschaft.
Mehrere Städte, darunter Basel und Genf, haben deshalb einen Reparaturbonus eingeführt, der einen Teil der Kosten übernimmt, wenn ein Gerät bei einem zertifizierten Betrieb instand gesetzt wird. Die ersten Erfahrungen fallen erfreulich aus: Die Nachfrage übertraf die Erwartungen, und lokale Werkstätten berichten von spürbar mehr Aufträgen. Befürworterinnen und Befürworter fordern bereits, das Modell auf Bundesebene auszuweiten. Man mag dieses Engagement begrüssen. Gleichwohl wäre es ein Trugschluss zu glauben, mit einer Subvention am Ende der Kette lasse sich ein strukturelles Problem lösen.
Das eigentliche Übel liegt nämlich am Anfang, bei der Konstruktion der Geräte selbst. Verklebte statt verschraubte Gehäuse, fest verbaute Akkus, proprietäre Schrauben und eine Software, die den Austausch von Teilen durch Drittanbieter blockiert: Viele Produkte sind so gestaltet, dass sich eine Reparatur kaum lohnt oder schlicht unmöglich ist. Hinzu kommt, dass Ersatzteile oft nur wenige Jahre verfügbar sind und die Hersteller Reparaturanleitungen als Geschäftsgeheimnis behandeln. Ein Reparaturbonus kompensiert diese Mängel allenfalls teilweise, ohne an ihren Ursachen etwas zu ändern; im schlimmsten Fall subventioniert die öffentliche Hand indirekt Produkte, deren Design der Kreislaufwirtschaft zuwiderläuft.
Die Europäische Union hat diesen Zusammenhang erkannt und mit dem sogenannten Recht auf Reparatur einen Rahmen geschaffen, der Hersteller verpflichtet, Ersatzteile über längere Zeiträume anzubieten und Reparaturen zu angemessenen Preisen zu ermöglichen. Die Schweiz, die sich gern als Vorreiterin in Umweltfragen versteht, hinkt hier hinterher. Zwar dürfte ein Grossteil der Geräte, die hierzulande verkauft werden, faktisch den EU-Vorgaben entsprechen, da die Hersteller kaum eigene Varianten für den kleinen Schweizer Markt produzieren. Eine eigenständige gesetzliche Verankerung fehlt jedoch, und damit auch die Möglichkeit, Verstösse wirksam zu ahnden.
Der Reparaturbonus ist also durchaus ein sinnvolles Instrument, sofern man ihn als das versteht, was er ist: eine Übergangslösung und ein Signal. Er sensibilisiert die Bevölkerung, stärkt das lokale Gewerbe und zeigt, dass eine Nachfrage nach langlebigen Produkten besteht. Wer jedoch ernsthaft eine Abkehr von der Wegwerfmentalität anstrebt, muss bei den Herstellern ansetzen. Andernfalls bezahlen die Steuerzahlenden auf Dauer für Mängel, die bereits am Zeichentisch vermeidbar gewesen wären.