Stellungnahme zur Einführung der staatlichen E-ID

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Stellungnahme zur Einführung der staatlichen E-ID

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Digitalisierung und Datenschutz385 kelime~4 dk5 soru

Die Stiftung für Konsumentenschutz und digitale Rechte nimmt im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung über den elektronischen Identitätsnachweis wie folgt Stellung. Vorweg sei festgehalten, dass wir die Einführung einer staatlich herausgegebenen E-ID grundsätzlich begrüssen. Nachdem eine privatwirtschaftlich organisierte Lösung an der Urne gescheitert ist, trägt die nunmehr vorliegende Konzeption den damals geäusserten Bedenken in wesentlichen Punkten Rechnung. Insbesondere die Herausgabe durch den Bund, die dezentrale Speicherung der Daten auf dem Gerät der Nutzenden sowie die Freiwilligkeit der Nutzung erachten wir als zentrale Errungenschaften.

Gleichwohl sehen wir in einigen Bereichen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zunächst ist sicherzustellen, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit nicht nur auf dem Papier besteht. Die Verordnung sieht zwar vor, dass Nutzende lediglich jene Angaben übermitteln, die für einen bestimmten Vorgang erforderlich sind – etwa die Bestätigung, volljährig zu sein, ohne das genaue Geburtsdatum preiszugeben. Es fehlt jedoch eine wirksame Kontrolle darüber, ob Anbieter von Online-Diensten nicht systematisch mehr Daten verlangen, als sie tatsächlich benötigen. Wir beantragen daher, eine unabhängige Aufsichtsstelle mit der Überprüfung solcher Anfragen zu betrauen und Verstösse mit spürbaren Sanktionen zu belegen.

Zweitens bereitet uns die Frage der Freiwilligkeit in der Praxis Sorge. Rechtlich ist niemand verpflichtet, die E-ID zu verwenden. Es ist jedoch absehbar, dass Behörden und Unternehmen analoge Alternativen schrittweise abbauen werden, sobald sich die digitale Lösung etabliert hat. Damit entstünde ein faktischer Zwang, der insbesondere ältere Menschen, Personen mit Behinderungen und Menschen ohne Smartphone benachteiligen würde. Wir fordern deshalb, im Gesetz ausdrücklich zu verankern, dass staatliche Leistungen auch künftig ohne E-ID zugänglich bleiben müssen, und zwar ohne zusätzliche Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand.

Drittens regen wir an, den Quellcode der staatlichen Infrastruktur nicht nur offenzulegen, wie dies bereits vorgesehen ist, sondern auch regelmässige unabhängige Sicherheitsprüfungen vorzuschreiben, deren Ergebnisse veröffentlicht werden. Vertrauen in eine digitale Identität lässt sich nicht verordnen; es muss durch nachvollziehbare Transparenz erarbeitet werden. Gerade weil ein Missbrauch oder ein erfolgreicher Angriff weitreichende Folgen hätte, sollten hier die höchsten Standards gelten.

Zusammenfassend unterstützen wir die Vorlage in ihrer Stossrichtung, knüpfen unsere Zustimmung aber an die genannten Ergänzungen. Eine E-ID, die den Schutz der Privatsphäre und die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen gewährleistet, kann einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Schweiz leisten. Eine Lösung, die diese Grundsätze vernachlässigt, liefe hingegen Gefahr, erneut am Vertrauen der Bevölkerung zu scheitern. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bern, im Namen des Stiftungsrates

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