Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte der Nordwestschweiz bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Stellung zu nehmen. Wir teilen das erklärte Ziel des Bundesrates, den seit Jahren anhaltenden Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen und damit die Belastung der Prämienzahlenden zu begrenzen, die für viele Haushalte mit mittlerem Einkommen inzwischen eine erhebliche finanzielle Hypothek darstellt. Die vorgeschlagenen Massnahmen erachten wir jedoch nur teilweise als geeignet, dieses Ziel zu erreichen.
Grundsätzlich begrüssen wir die Absicht, die koordinierte Versorgung zu stärken. Die Einführung von Netzwerken, in denen Hausarztpraxen, Spitex-Organisationen, Apotheken und Spitäler verbindlich zusammenarbeiten, entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes. Erfahrungen aus bestehenden Modellen belegen, dass sich Doppeluntersuchungen vermeiden und Spitaleintritte reduzieren lassen, wenn eine zentrale Ansprechperson den Behandlungspfad überblickt. Davon profitieren nicht zuletzt mehrfach erkrankte Menschen, die heute oft zwischen verschiedenen Fachstellen hin- und hergereicht werden. Wir regen allerdings an, die administrativen Anforderungen an solche Netzwerke so zu gestalten, dass sie auch für kleinere Praxen in ländlichen Regionen tragbar bleiben.
Entschieden ablehnen müssen wir hingegen die vorgesehene Zielvorgabe für das Kostenwachstum. Eine starre Obergrenze, bei deren Überschreitung die Tarife automatisch gesenkt würden, trägt weder der demografischen Alterung noch dem medizinischen Fortschritt Rechnung. Sie würde faktisch zu einer verdeckten Rationierung führen, deren Folgen in erster Linie chronisch kranke und betagte Patientinnen und Patienten zu tragen hätten. Zudem besteht die Gefahr, dass Leistungserbringer gegen Jahresende Behandlungen aufschieben, um eine Überschreitung zu vermeiden – ein Fehlanreiz, der dem Patientenwohl diametral zuwiderliefe.
Mit Sorge stellen wir überdies fest, dass die Vorlage die Ursachen des Hausärztemangels weitgehend ausklammert. Bereits heute finden zahlreiche Praxen keine Nachfolge, und in mehreren Gemeinden unseres Einzugsgebiets ist die wohnortnahe Grundversorgung nicht mehr gewährleistet. Wir fordern daher, die Revision durch Massnahmen zur Förderung des medizinischen Nachwuchses zu ergänzen, namentlich durch eine Aufwertung der hausärztlichen Leistungen im Tarifsystem sowie durch zusätzliche Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin.
Zusammenfassend unterstützen wir die Stossrichtung der Vorlage im Bereich der koordinierten Versorgung, lehnen die Kostenzielvorgabe in der vorliegenden Form jedoch ab und beantragen eine Ergänzung zur Sicherung der Grundversorgung. Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Dämpfung der Kosten nur gelingen kann, wenn die Hausarztmedizin als Fundament des Gesundheitswesens gestärkt wird. Für ein vertiefendes Gespräch stehen wir den zuständigen Stellen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für den Vorstand: Dr. med. Lukas Ammann, Präsident