Es ist kurz vor halb zehn, als sich der Zaunplatz in Glarus zu füllen beginnt. Ältere Männer mit Stumpen im Mundwinkel, junge Familien mit Kinderwagen, eine Gruppe Gymnasiastinnen, die zum ersten Mal stimmberechtigt sind: Sie alle drängen in den sogenannten Ring, jene kreisförmige Arena, in der seit Jahrhunderten über die Geschicke des Kantons entschieden wird. Wer hier steht, stimmt nicht anonym an der Urne ab, sondern hebt vor aller Augen die Hand.
Gerade diese Öffentlichkeit ist es, die Befürworter wie Kritiker gleichermassen umtreibt. Für Landammann Benjamin Mühlemann, der die Versammlung leitet, liegt darin die besondere Stärke der Institution. «Hier muss man Farbe bekennen und sich anhören, was die Nachbarin denkt», sagt er im Gespräch nach der Versammlung. Kritische Stimmen hingegen geben zu bedenken, dass sozialer Druck das freie Votum beeinträchtigen könne, zumal in einem kleinen Kanton, in dem man sich kennt.
Bemerkenswert ist vor allem, dass an der Landsgemeinde jede stimmberechtigte Person das Wort ergreifen und Abänderungsanträge stellen darf. So geschah es 2006, als ein einfacher Bürger mit einem spontanen Antrag die Zusammenlegung der damals 25 Gemeinden zu nur noch drei durchsetzte – ein Entscheid, der landesweit Schlagzeilen machte und dessen Tragweite selbst manche Befürworter erst im Nachhinein ermassen. An diesem Morgen bleibt es ruhiger: Eine Rednerin plädiert für mehr Mittel für den öffentlichen Verkehr, ein Landwirt warnt vor zusätzlichen Auflagen.
Kommt es zur Abstimmung, schätzt der Landammann die Mehrheitsverhältnisse nach Augenmass. Ist das Ergebnis knapp, lässt er ein zweites, mitunter ein drittes Mal abstimmen; eine exakte Auszählung gibt es nicht. Ein Rekurs gegen diese Einschätzung wäre zwar theoretisch möglich, wurde aber noch nie ernsthaft erwogen, wie ein Gerichtsschreiber am Rand des Rings schmunzelnd erzählt. Was Aussenstehenden archaisch anmuten mag, wird hier kaum in Frage gestellt. Das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Vorsitzenden sei gross, versichern mehrere Anwesende, und Fehlentscheide seien in der jüngeren Geschichte nicht dokumentiert.
Dennoch steht die Institution unter Rechtfertigungsdruck. Wer krank ist, arbeitet oder im Ausland lebt, bleibt von der Mitbestimmung ausgeschlossen, da weder briefliche noch elektronische Stimmabgabe vorgesehen ist. Nur noch zwei Kantone halten an der Landsgemeinde fest, nachdem andere sie im Laufe des 20. Jahrhunderts abgeschafft haben. Ob sie auf lange Sicht überlebt, dürfte davon abhängen, ob es gelingt, Tradition und Teilhabe miteinander zu versöhnen. Als die Menge gegen Mittag den Ring verlässt, scheint diese Frage für die meisten jedoch weit weg zu sein.