Im März lag ein Brief der Verwaltung im Briefkasten: Die Miete steigt ab Juli um hundertzwanzig Franken. Als Grund stand im Brief der höhere Referenzzinssatz.
Familie Achermann war zuerst wütend, dann ratlos. Ein Nachbar hat gesagt, man müsse das einfach zahlen. Eine Nachbarin hat gesagt, sie habe vor zwei Jahren erfolgreich reagiert.
Wichtig ist die Form. Eine Erhöhung braucht ein amtliches Formular, eine Begründung und eine Frist von mindestens zehn Tagen vor dem Kündigungstermin. Fehlt etwas davon, ist sie nicht gültig.
Familie Achermann hat innerhalb von dreissig Tagen bei der Schlichtungsbehörde eine Prüfung verlangt. Das kostet in den meisten Kantonen nichts. Wichtig war, dass sie die Miete in der Zwischenzeit weiter bezahlt haben.
Am Ende waren es sechzig Franken statt hundertzwanzig. Herr Achermann sagt, er habe nicht wegen des Geldes reagiert, sondern weil er zum ersten Mal verstanden hat, was in seinem Mietvertrag eigentlich steht.