Auf der Rechnung des Telefonanbieters stand plötzlich ein Betrag von achtundfünfzig Franken für einen Dienst, den Herr Ricci nicht kannte. Sein Abo kostet normalerweise neunundzwanzig.
Am Telefon hat eine freundliche Stimme gesagt, das sei automatisch aktiviert worden, weil er auf eine Werbung geklickt habe. Herr Ricci war sicher, dass er das nicht getan hatte.
Er hat schriftlich reklamiert – kurz, sachlich, mit Datum, Rechnungsnummer und der klaren Aufforderung, den Betrag zu streichen. Eine Kopie hat er behalten.
Nach zehn Tagen kam keine Antwort. Er hat die Rechnung unter Vorbehalt bezahlt, nur den strittigen Teil nicht, und eine Erinnerung geschickt. Danach ging es schnell: Der Betrag wurde gutgeschrieben.
Herr Ricci sagt, entscheidend sei die Schriftform gewesen. Am Telefon habe man ihm dreimal etwas versprochen, ohne dass etwas passiert sei. Ein Brief lasse sich nicht vergessen.