Als Herr Vogel seine Wohnung nach achtzehn Jahren kündigen wollte, hat ihm die Verwaltung eine Frist von drei Monaten genannt. Er wollte aber schon nach sechs Wochen ausziehen.
In einem solchen Fall gibt es einen Weg: Der Mieter darf einen Nachmieter vorschlagen. Ist die Person zahlungsfähig und bereit, den Vertrag unverändert zu übernehmen, muss die Verwaltung sie prüfen.
Herr Vogel hat ein Foto und einen kurzen Text in zwei Gruppen im Internet gestellt. Nach zwei Tagen hatte er elf Anfragen und nach einer Woche drei ernsthafte Bewerbungen.
Er hat alle drei mit den nötigen Unterlagen an die Verwaltung geschickt. Diese hat eine Familie gewählt und den Vertrag ab dem ersten Juni geändert.
Wichtig war, dass Herr Vogel nichts Eigenes verlangt hat. Für Möbel darf man einen fairen Preis nehmen, für den Vertrag selber kein Geld. Das wäre nicht erlaubt und hätte alles gefährdet.