Die Marktgasse in Bern ist eng, und am Samstag drängen sich dort so viele Leute, dass man kaum vorwärtskommt. Trotzdem gehe ich gern hin, weil es fast alles gibt: einen Fleischhauer, einen Gemüsehändler, einen Kiosk und einen kleinen Laden für Kosmetik.
Letzten Samstag wollte ich meiner Schwester ein Geschenk kaufen. Beim Gemüsehändler nahm ich zuerst dreihundert Gramm Trauben mit, dann suchte ich im Schmuckgeschäft eine Kette aus Gold. Sie war wunderschön, doch sie kostete mehr, als in meiner Geldbörse war.
Also ging ich zum Geldautomaten, obwohl ich eigentlich sparen wollte. Die Verkäuferin erklärte mir, dass die Gravur im Preis enthalten ist und dass die Kette nur noch in dieser Länge erhältlich ist. Bezahlt habe ich am Ende mit der Kreditkarte.
Für mich selbst probierte ich nur eine Jeans und einen Hut aus Leder an. Beides war leider nicht lieferbar, deshalb bestellte die Verkäuferin die Sachen aus dem Katalog. Sie versprach, dass die Firma innerhalb von fünf Tagen liefern würde, und drückte mir einen Gutschein über zehn Franken in die Hand.
Zu Hause fand ich die Kaufbestätigung in meinem Postfach. Die Lieferung kam allerdings erst nach zwei Wochen, und dabei lag eine Gebrauchsanweisung für ein Gerät, das ich nie bestellt hatte. Als Käufer hat man heute viele Rechte, trotzdem ärgert mich so etwas. Mein Bruder, der gerade einen Gebrauchtwagen sucht, lacht nur darüber.