Die Schweiz hat die Regelung zur Organspende geändert. Früher galt die Zustimmungslösung: Entnommen werden durfte nur, wer zugestimmt hatte. Heute gilt die erweiterte Widerspruchslösung – wer nicht widersprochen hat, gilt grundsätzlich als spendebereit.
Der Grund für die Änderung war eine Lücke zwischen Haltung und Handlung. Umfragen zeigten seit Jahren eine breite Zustimmung zur Spende, während nur eine Minderheit einen Spendeausweis besass. Entscheiden mussten dann Angehörige in der schlimmsten Stunde ihres Lebens.
Das Wort „erweitert“ ist wesentlich. Angehörige werden weiterhin befragt: Wenn sie wissen oder annehmen, dass die verstorbene Person nicht spenden wollte, findet keine Entnahme statt. Die Vermutung ersetzt also das Gespräch nicht, sie verschiebt nur, wer sich melden muss.
Kritik kommt von zwei Seiten. Ethisch wird eingewendet, Schweigen sei keine Zustimmung. Praktisch wird bezweifelt, dass die Regel allein mehr Spenden bringt, weil der grössere Hebel in den Spitälern liegt: Abläufe, Schulung, Personen, die Angehörige begleiten.
Die Erfahrung anderer Länder stützt diesen Einwand. Wo die Zahl der Spenden gestiegen ist, kam meist beides zusammen – eine neue Rechtslage und eine bessere Organisation.
Unabhängig von jeder Regelung bleibt ein einfacher Satz wirksam. Wer seinen Angehörigen einmal sagt, wie er es möchte, nimmt ihnen eine Entscheidung ab, die sie sonst mit Zweifeln treffen.