Plattformen verlangen ein Mindestalter, das sich mit einem Klick bestätigen lässt. Faktisch nutzen Kinder diese Dienste früher, und damit steht eine Frage im Raum, die Eltern allein nicht lösen können: Wer schützt, wenn Kontrolle nicht funktioniert?
Die Forschung ist vorsichtiger als die Schlagzeilen. Ein einfacher Zusammenhang zwischen Nutzungsdauer und psychischer Gesundheit lässt sich nicht belegen. Deutlich sind Effekte bei bestimmten Inhalten – Selbstbild, Vergleich, Schlafverlust – und bei Belästigung durch andere.
Vorschläge reichen von Altersprüfungen mit Ausweis bis zu Verboten für unter Sechzehnjährige. Beide stossen auf Probleme: Eine strenge Prüfung verlangt Daten, die niemand gern hergibt, und ein Verbot verschiebt die Nutzung in Dienste ohne jede Regel.
Wirksamer erscheinen Eingriffe im Aufbau der Dienste. Konten von Minderjährigen standardmässig privat, keine Empfehlungen an Fremde, keine Werbung nach Verhalten, kein endloses Abspielen, Benachrichtigungen nachts aus. Solche Vorgaben ändern nicht den Inhalt, sondern die Mechanik.
Schulen und Eltern bleiben zuständig für das, was keine Vorschrift leisten kann. Wer mit vierzehn ohne Begleitung lernt, mit Kommentaren umzugehen, lernt es unter Druck. Gespräche darüber wirken besser, wenn sie nicht erst nach einem Vorfall beginnen.
Der Vergleich mit dem Strassenverkehr ist naheliegend. Wir lassen Kinder nicht allein auf die Autobahn, und wir bringen sie trotzdem nicht erst mit achtzehn zum Verkehr. Wir sichern Wege, üben sie ein und begleiten sie – schrittweise.